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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - ParkExtras.de

Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Nutzer (der "Nutzer") der Plattform ParkExtras.de (die "Plattform"), für die von ParkExtras über die Plattform angebotenen Vermittlungsdienste in Bezug auf Reservierungen (die "Vermittlungsdienste") und für andere mit den Vermittlungsdiensten verbundene Dienste, die von ParkExtras angeboten werden (die "Verbundenen Dienste"; die Vermittlungsdienste und die Verbundenen Dienste bilden zusammen die "Dienste"), sowie für alle Angelegenheiten, die das Rechtsverhältnis zwischen ParkExtras und dem Nutzer betreffen.

2. Mit der Tätigung einer Reservierung (wie unten definiert) über die Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

3. Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers/Dritter wird von ParkExtras ausdrücklich abgelehnt und findet auf das Rechtsverhältnis zwischen ParkExtras und dem Nutzer keine Anwendung.

4. ParkExtras kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig ändern und/oder ergänzen. Änderungen werden auf der Plattform bekannt gegeben. Alle wesentlichen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer mitgeteilt.

Dienste

1. Die Plattform ermöglicht es den Nutzern, einen Parkplatz zu finden, zu vergleichen und zu reservieren (der "Parkplatz"). Wenn der Nutzer einen Parkplatz reserviert (die "Reservierung"), wird ein Vertrag (der "Vertrag") zwischen dem Nutzer und dem Parkplatzanbieter (der "Parkplatzanbieter") geschlossen. ParkExtras ist explizit keine Partei dieses Vertrages und stellt lediglich die Buchungsplattform zur Verfügung. Informationen über den Parkplatzanbieter und den Parkplatz (z. B. Preise, Einrichtungen, (Storno-)Bedingungen und Verfügbarkeit) werden von dem Parkplatzanbieter bereitgestellt. Das Datum, auf das sich die Reservierung bezieht, wird im Folgenden als "Reservierungsdatum" bezeichnet. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzanbieters und von ParkExtras B.V. einverstanden.

2. ParkExtras ist eine Plattform und vermittelt lediglich den Abschluss des Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Parkplatzanbieter. ParkExtras hat keinen Einfluss auf den Vertrag, die Preise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parkplatzanbieter und ist hierfür nicht verantwortlich. ParkExtras ist auch nicht für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich.

3. Der Nutzer kann sich nach Abschluss des Vertrags in Bezug auf die Dienste von ParkExtras nicht auf das Widerrufsrecht gemäß Artikel 6:230p(d) des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen.

4. Neben den Diensten und dem Vertrag mit dem Parkplatzanbieter kann der Nutzer auch andere Dienste von ParkExtras-Partnern in Anspruch nehmen (z. B. Versicherungsdienste). Der Nutzer schließt einen unabhängigen Vertrag mit diesen Partnern ab. ParkExtras ist ausdrücklich keine Partei dieses Vertrags und ist nicht an der Erfüllung dieses Vertrags beteiligt. Diese Partner können ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwenden. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für diese anderen (Versicherungs-)Dienste.

5. Wenn der Nutzer von der Benachrichtigungsfunktion Gebrauch macht, schickt ParkExtras dem Nutzer automatisch eine Benachrichtigung, um ihn an eine bevorstehende Reservierung zu erinnern. ParkExtras weist darauf hin, dass die Reservierung in der Verantwortung des Nutzers bleibt. Der Empfang der Erinnerung hängt von der Verfügbarkeit des Netzes des Nutzers ab und kann unterbrochen/verzögert werden.

Ablauf

1. Nach Abschluss der Reservierung erhält der Nutzer eine E-Mail von ParkExtras an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse ("Reservierungsbestätigung"), die Folgendes enthält:

1.1 eine Bestätigung, die dem Nutzer die Nutzung des Parkplatzes erlaubt;

1.2 alle (sonstigen) Informationen über den Parkplatzanbieter und den Parkplatz, die für die Nutzung der Reservierung erforderlich sind ("Reservierungsinformationen"); und

1.3 im Falle des Parkens mit Parkservice den Treffpunkt am entsprechenden Flughafen.

2. Die Reservierungsinformationen enthalten jedenfalls:

2.1 die Telefonnummer, Adresse und Anfahrtsbeschreibung des Parkplatzanbieters;

2.2 die Tarife für den Parkplatz und die Zahlungsmodalitäten; und

2.3 die Stornierungsbedingungen.

Verpflichtungen von ParkExtras

1. ParkExtras ist eine Plattform und vermittelt beim Abschluss des Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Parkplatzanbieter. ParkExtras wird sich bemühen, dem Nutzer so viele Informationen wie möglich über den Parkplatzanbieter und den Parkplatz zur Verfügung zu stellen, damit der Nutzer sich selbständig ein angemessenes Bild von dem Parkplatzanbieter und dem Parkplatz machen kann. Der Nutzer findet die Stornierungsbedingungen und alle anderen Bedingungen des Parkplatzanbieters auf der Plattform.

2. ParkExtras erhält von den Parkplatzanbietern Informationen zur Verwendung auf der Plattform. ParkExtras wendet bei der Suche und Auswahl der Parkplatzanbieter und der damit verbundenen Informationen, die über die Plattform angeboten werden, angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis an. Sofern ParkExtras nicht fahrlässig gehandelt hat, übernimmt ParkExtras keine Haftung für Informationen, die von Parkplatzanbietern oder Dritten bereitgestellt werden. ParkExtras wird sich selbstverständlich bemühen, unzutreffende Informationen zu korrigieren, sobald ParkExtras davon Kenntnis erlangt.

3. ParkExtras wird bei der Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Versenden von Erinnerungsnachrichten) alle angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis walten lassen.

Verpflichtungen des Nutzers

1. Wenn der Nutzer eine Reservierung tätigt, wird ein Nutzerkonto mit der Reservierungsnummer und der E-Mailadresse des Nutzers erstellt. Der Nutzer kann sich mit der Reservierungsnummer und der E-Mailadresse auf der ParkExtras-Website einloggen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, genaue, vollständige und aktuelle Informationen für das Konto und für die Reservierung erforderlichen Informationen bereitzustellen. Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Der Nutzer muss die zugesandten Reservierungsinformationen zur Kenntnis nehmen. Wenn der Nutzer die Bestätigung oder die Reservierungsinformationen nicht erhalten hat, muss er sich so schnell wie möglich an den ParkExtras-Kundendienst wenden.

3. Der Nutzer muss die Reservierungsbestätigung zum Parkplatzanbieter mitnehmen. Der Parkplatzanbieter kann entsprechende Bedingungen auferlegen (z. B. dass der Nutzer die Bestätigung digital und/oder in Papierform vorlegt).

4. Der Nutzer muss sich mit dem Parkplatzanbieter in Verbindung setzen, wenn er voraussichtlich nicht rechtzeitig ankommt. Der Nutzer ist für die rechtzeitige Ankunft am Parkplatz verantwortlich.

Tarife

1. Wenn ein Nutzer eine Reservierung tätigt, erklärt er sich mit dem jeweils gültigen Tarif einverstanden. Die auf der Plattform angezeigten Tarife können sich ändern, z. B. in Bezug auf Verfügbarkeit, Zeitpunkt der Reservierung, Dauer, Uhrzeit und Art des Fahrzeugs.

2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für die auf der Plattform angegebenen Tarife Folgendes:

2.1 Die Tarife enthalten alle anfallenden Steuern (einschließlich der Mehrwertsteuer oder der örtlichen Abgaben);

2.2 die Tarife werden in dem Land, in dem der Parkplatzanbieter ansässig ist, mit indirekten Steuern besteuert; und

2.3 in bestimmten Ländern, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Vereinigte Staaten, können Bundessteuern und staatliche Steuern in den Tarifen enthalten sein.

3. ParkExtras hat das Recht, dem Nutzer eine Reservierungs-/Buchungsgebühr oder eine Verwaltungsgebühr für die Erbringung seiner Reservierungsdienste in Rechnung zu stellen. ParkExtras hat das Recht, dem Parkplatzanbieter Vermittlungsgebühren für den Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

4. Je nach Auswahl der Verbundenen Dienste durch den Nutzer wird ParkExtras dem Nutzer die Gebühren (gemäß den Gebühren auf der Plattform) mit der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode in Rechnung stellen. ParkExtras ist berechtigt, die Höhe dieser Gebühren anzupassen.

5. Die Tarife gelten in der auf der Plattform angegebenen Währung. Wenn ein Nutzer in einer anderen als der auf der Plattform angegebenen Währung zahlt, kann die Bank des Nutzers zusätzliche Gebühren verrechnen.

Zahlung und Stornierung

1. Die Zahlung des vereinbarten Preises für den Parkplatz ("Parkplatzpreis") erfolgt i) bei der Reservierung, wobei ParkExtras dem Nutzer den Parkplatzpreis in Rechnung stellt und diesen vom Nutzer zugunsten des Parkplatzanbieters entgegennimmt, oder ii) bei der Ankunft des Nutzers beim Parkplatzanbieter.

2. Der Nutzer akzeptiert, dass Zahlungen durch einen dritten Zahlungsabwickler abgewickelt werden können.

3. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor dem Reservierungsdatum kostenlos zu stornieren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ParkExtras im Falle einer Stornierung durch den Nutzer innerhalb von 24 Stunden vor dem Reservierungsdatum berechtigt, dem Nutzer (zugunsten des Parkplatzanbieters) den vollen Parkplatzpreis in Rechnung zu stellen.

4. Die von den Finanzdienstleistern erhobenen obligatorischen Transaktionsgebühren können nicht erstattet werden.

5. Die Stornierung erfolgt über die Plattform unter der Rubrik „Login" oder über den Link „Reservierung ändern" in der Bestätigungs-E-Mail. Stornierungsanfragen über andere Kanäle (z. B. über ein Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail) sind zulässig, werden von ParkExtras jedoch nur an Werktagen (nicht an Feiertagen) und während der Öffnungszeiten des ParkExtras-Kundendienstes bearbeitet. Wenn die Stornierung nicht über die Plattform erfolgt, gilt als der Zeitpunkt der Stornierung der Zeitpunkt, an dem der ParkExtras-Mitarbeiter die Stornierungsanfrage bearbeitet.

6. Wenn der Nutzer unerwartet, aus welchem Grund auch immer, den Parkplatz nicht (rechtzeitig) in Anspruch nimmt, muss der Nutzer dennoch den vollen Parkplatzpreis an ParkExtras (im Namen des Parkplatzanbieters) oder an den Parkplatzanbieter zahlen. Dies gilt auch, wenn nicht alle Tage der Reservierung genutzt werden.

7. Wenn ein Fahrzeug von einem Parkplatzanbieter abgelehnt wird und der Nutzer diese Information über das Fahrzeug kannte oder hätte kennen können, ist ParkExtras berechtigt, dem Nutzer (zugunsten des Parkanbieters) den vollen Parkplatzpreis in Rechnung zu stellen.

8. Bringt der Nutzer die Reservierungsbestätigung nicht zum Parkplatzanbieter mit, ist ParkExtras berechtigt (zugunsten des Parkplatzanbieters), dem Nutzer den vollen Parkplatzpreis in Rechnung zu stellen.

Inhalte auf der Plattform

1. ParkExtras setzt sich für eine offene und transparente Online-Umgebung auf der Plattform ein. ParkExtras hilft den Nutzern zu verstehen, wie ParkExtras Bewertungen, Rankings und Empfehlungen verwendet und wie ParkExtras Einnahmen generiert. Darüber hinaus werden Informationen auf der ParkExtras-Plattform bereitgestellt. ParkExtras hilft den Nutzern zu verstehen, wie ParkExtras Informationen verwaltet und Maßnahmen gegen unangemessene Informationen ergreift.

2. Bewertungen, Rankings und Empfehlungen. ParkExtras nutzt sowohl algorithmische Entscheidungsfindung als auch menschliche Kontrolle. Algorithmische Entscheidungsfindung bedeutet, dass die Software auf der Plattform bestimmte Inhalte automatisch überprüfen, filtern, bewerten oder entfernen kann. Menschliche Kontrolle bedeutet, dass ParkExtras-Mitarbeiter Inhalte auf der Plattform überprüfen können und dafür sorgen, dass die Inhalte auf der Plattform mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. ParkExtras ist bestrebt, eine ausgewogene Kombination aus algorithmischer Entscheidungsfindung und menschlicher Kontrolle zu verwenden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Angebote der Parkplatzanbieter auf der Plattform zu gewährleisten.

3. Auf der Plattform werden die Parkplatzanbieter nach verschiedenen Kriterien und nach verschiedenen Sortier- und Filteroptionen angezeigt. Die Standardanzeige von Parkplatzanbietern auf der Plattform ist vom niedrigsten zum höchsten Preis. ParkExtras behält sich das Recht vor, diese Standardsortierung (und die verfügbaren Filteroptionen) zu ändern. Solche Anpassungen können vorgenommen werden, wenn ParkExtras dies für notwendig erachtet, zum Beispiel um den Wert für den Nutzer zu erhöhen oder die Funktionalität der Plattform zu verbessern. Nutzer können die Standardsortierung ändern und die verfügbaren Filteroptionen nach eigenem Ermessen verwenden. Dies ermöglicht es den Nutzern, die Anzeige von den Parkplatzanbietern an ihre persönlichen Präferenzen und Bedürfnisse anzupassen.

4. Informationsrichtlinien und Maßnahmen Wenn ein Nutzer oder ein Dritter ein Bild, einen Text oder eine Bewertung veröffentlicht, die gegen diese Bestimmung verstoßen, wird ParkExtras diese Informationen von der Plattform entfernen. ParkExtras wird den Nutzer kontaktieren, wenn Informationen des Nutzers von der Plattform entfernt werden. Wenn der Nutzer mit der Entfernung dieser Informationen von der Plattform nicht einverstanden ist, kann er sich an den ParkExtras-Kundendienst wenden.

5. Missbrauch Missbrauch im Zusammenhang mit der Plattform umfasst unter anderem die folgenden Handlungen:

5.1 das Teilen, Verbreiten oder Hochladen von (falschen oder illegalen) Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material oder Inhalte, die zu Hass, Gewalt, Diskriminierung, illegalen Aktivitäten oder Inhalten, die Recht, wie etwa Urheber- oder Datenschutzrechte, verletzen, aufrufen;

5.2 die Nutzung der Plattform zur Durchführung illegaler Aktivitäten wie Betrug, Phishing, Verbreitung von Viren oder anderer schädlicher Software;

5.3 die Plattform zu manipulieren, um sich unbefugten Zugang zu Daten oder Systemen zu verschaffen (Hacking) oder die Plattform in irgendeiner Weise zu stören oder zu überlasten.

6. Beurteilung von Missbrauch Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten als missbräuchlich anzusehen ist, berücksichtigt ParkExtras die folgenden Fakten und Umstände:

6.1 die Art und Schwere des Verhaltens, des Missbrauchs, der Verletzung oder der Aktivität;

6.2 die Auswirkungen des Missbrauchs auf andere Nutzer, die Plattform und Dritte; und

6.3 frühere Verstöße oder Fälle von Missbrauch auf der Plattform.

7. Maßnahmen gegen Missbrauch Je nach Schwere des Missbrauchs kann ParkExtras folgende Maßnahmen ergreifen:

7.1 eine Verwarnung aussprechen und den Nutzer auffordern, den Missbrauch unverzüglich und vollständig einzustellen;

7.2 den Nutzer für einen dem Missbrauch angemessenen Zeitraum vorübergehend sperren (z. B. durch Sperrung des Nutzerkontos);

7.3 das Konto des Nutzers deaktivieren oder löschen.

8. Im Falle der Ergreifung der oben genannten Maßnahmen wird ParkExtras den Nutzer per E-Mail über den/die konkreten Grund/Gründe für die Ergreifung der Maßnahme, die Dauer der Maßnahme und die Möglichkeit, der Maßnahme zu widersprechen, informieren. Nach Ablauf des Zeitraums, für den die Maßnahme verhängt wird, hat der Nutzer die Möglichkeit, sein Konto wiederherzustellen (es sei denn, das Konto des Nutzers wird dauerhaft deaktiviert oder gelöscht).

Datenschutz und personenbezogene Daten

1. ParkExtras schützt die Daten der Nutzer und verarbeitet sie in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und anderen Gesetzen und Vorschriften, die für ParkExtras im Bereich des Datenschutzes gelten.

2. Der Nutzer erklärt, dass die von ihm an ParkExtras übermittelten personenbezogenen Daten vollständig, genau und richtig sind und von ParkExtras rechtmäßig empfangen und verarbeitet werden dürfen. Der Nutzer stellt sicher, dass die Bereitstellung von Daten durch den Nutzer an ParkExtras nicht gegen die DSGVO und andere Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zum Datenschutz verstößt. Der Nutzer stellt ParkExtras von Rechtsansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten ParkExtras vom Nutzer irrtümlich, unvollständig, ungenau, unrichtig oder anderweitig rechtswidrig zur Verfügung gestellt wurden.

3. ParkExtras ergreift die gesetzlich vorgeschriebenen und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die elektronische Übermittlung von Daten zu sichern und dem Nutzer eine sichere Webumgebung zu bieten. ParkExtras garantiert nicht, dass die von ParkExtras getroffenen (Sicherheits-)Maßnahmen unter allen Umständen wirksam sind.

4. ParkExtras ist berechtigt, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sowie die von ParkExtras erzeugten oder ergänzten personenbezogenen Daten mit ParkExtras verbundenen Unternehmen, Auftragsverarbeitern, IT-Dienstleistern, Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern, Rechtsberatern, Verwaltungsgesellschaften und anderen von ParkExtras beauftragten (Unternehmens-)Dienstleistern zur Verfügung zu stellen. Wenn personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden, gewährleistet ParkExtras einen Schutz der personenbezogenen Daten, der im Wesentlichen dem Niveau der DSGVO entspricht.

5. ParkExtras informiert den Benutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ParkExtras mittels einer Datenschutzerklärung oder einer gleichwertigen Kommunikationsmethode. Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter der Überschrift „Datenschutzrichtlinien" am Ende unserer Website und ist ein integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

Haftung

1. ParkExtras haftet in keiner Weise für Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch den Parkplatzanbieter oder für andere von ParkExtras-Partnern erbrachte Leistungen entstehen. ParkExtras übernimmt auch keine Haftung für Schäden am Fahrzeug oder Diebstahl des Fahrzeugs des Nutzers.

2. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt ParkExtras keine Haftung für Folge- oder Geschäftsverluste, indirekte Verluste und Gewinn- oder Umsatzverluste, die in irgendeiner Weise mit den Diensten von ParkExtras zusammenhängen oder durch diese verursacht werden.

3. ParkExtras übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers zurückzuführen sind.

4. Sollte ParkExtras, aus welchem Grund auch immer, dennoch für einen Schaden aufkommen müssen, so erfolgt die Entschädigung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen:

4.1 auf den Betrag begrenzt, den die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von ParkExtras ("Versicherung") in einem solchen Fall auszahlt; oder

4.2 wenn der Schaden nicht durch den Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen ersetzt wird, auf maximal den Parkplatzpreis begrenzt.

5. ParkExtras hat das Recht, wenn und soweit dies möglich ist, zu versuchen, den Schaden des Nutzers rückgängig zu machen oder zu begrenzen.

6. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen von ParkExtras gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ParkExtras oder seinen Mitarbeitern.

Inakzeptables Verhalten des Nutzers

1. Verstößt der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf andere Bedingungen, Richtlinien und Regelungen) oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften, hat ParkExtras das Recht:

1.1 den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Parkplatzanbieter nicht abzuschließen;

1.2 eine bereits getätigte Reservierung zu stornieren;

1.3 den Zugang zur Plattform und/oder zum Konto des Nutzers zu sperren.

2. Wenn ParkExtras eine Reservierung storniert, hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn möglich, wird der Nutzer von ParkExtras über die Gründe für eine der oben genannten Maßnahmen informiert. Wenn der Nutzer mit einer der von ParkExtras getroffenen Maßnahmen nicht einverstanden ist, kann er sich an den ParkExtras-Kundendienst wenden.

Höhere Gewalt

1. Im Falle von höherer Gewalt ist ParkExtras nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer zu erfüllen. Die Verpflichtungen von ParkExtras in Bezug auf die Dienste werden für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.

2. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb der Kontrolle von ParkExtras liegt und der die Erfüllung der Verpflichtungen von ParkExtras gegenüber dem Nutzer ganz oder teillich verhindert. Dies gilt z. B. für Betriebsstörungen, Stromausfälle, Brände und das Fehlen einer behördlichen Genehmigung. Als höhere Gewalt gelten auch: Ausfälle eines (Telekommunikations-) Netzes, einer Verbindung oder der verwendeten Kommunikationssystemen und/ oder die Nichtverfügbarkeit der Plattform. Die oben genannten Beispiele sind nicht erschöpfend und dienen nur als Anhaltspunkte für Umstände, die in jedem Fall als höhere Gewalt angesehen werden.

3. Sobald ein Fall höherer Gewalt bei ParkExtras eintritt, wird ParkExtras dies so schnell wie möglich auf der Plattform oder dem Nutzer mitteilen, es sei denn, dies ist ParkExtras aufgrund der Umstände nicht zuzumuten.

Beschwerden

1. Bei Fragen oder Beschwerden zu den Diensten kann sich der Nutzer an den ParkExtras-Kundendienst wenden. Beschwerden über die Dienste sind vom Nutzer unverzüglich nach Auftreten der entsprechenden Umstände an ParkExtras zu melden. Unter Androhung der Verwirkung von Rechten gilt Folgendes: Für Beschwerden über eine Rechnung gilt eine Beschwerdefrist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung. Das bedeutet, dass der Nutzer, wenn er nicht innerhalb dieser Frist eine Beschwerde bei ParkExtras einreicht, das Recht verliert, einen Anspruch bei ParkExtras geltend zu machen. Der Nutzer kann Beschwerden über den Missbrauch personenbezogener Daten bei ParkExtras einreichen, solange ParkExtras personenbezogene Daten des Nutzers verarbeitet, unbeschadet der Rechte, die dem Nutzer nach der DSGVO zustehen.

2. Die Mitteilung über eine Beschwerde muss eine möglichst genaue Beschreibung des entsprechenden Umstandes sowie etwaige Nachweise (z. B. die Reservierungsinformationen) und die Reservierungsnummer enthalten.

3. Bei Beschwerden über die Erfüllung des Vertrags mit dem Parkplatzanbieter und/oder über andere von Dritten erbrachte Dienste muss sich der Nutzer direkt an den Parkplatzanbieter oder an Dritte wenden und dabei die in den Buchungsinformationen angegebenen Kontaktdaten verwenden.

4. ParkExtras kann bei der Kontaktaufnahme zwischen dem Nutzer und dem Parkplatzanbieter/Dritten behilflich sein, ist aber nicht dazu verpflichtet, und dies bedeutet nicht, dass ParkExtras die Verantwortung für die Reservierung, den Vertrag zwischen dem Parkplatzanbieter und dem Nutzer oder andere Handlungen des Parkplatzanbieters übernimmt.

5. Eine Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung des Nutzers nicht aus.

Schlussbestimmung

1. Sollte sich ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, bleiben die anderen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft, wenn ParkExtras seinen Namen, seine Rechtsform oder seine Eigentumsverhältnisse ändert.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl in der deutschen Sprache als auch in anderen Sprachen abgefasst sein. Bei Streitigkeiten über den Inhalt oder den Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

Anwendbares Recht und Streitbeilegung

15.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und ParkExtras unterliegen dem Recht von Ras al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate. In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Nutzer können sich auch auf das nationale Verbraucherrecht berufen.

15.2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste ergeben können, werden dem zuständigen Gericht von Ras al Khaimah vorgelegt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Nutzer haben das Recht, vor dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz zu klagen.